


Offizieller Fanclub des DSC Arminia Bielefeld
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „The Firm Bielefeld“
§ 2 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 01.07. und endet am 30.06
§ 3 Vereinszweck
Vereinszweck ist der Betrieb eines Fanclubs zur Unterstützung des DSC Arminia Bielefeld. Der Verein verfolgt keinerlei Gewinnerzielungsabsicht und ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Der Verein wird nicht im Vereinsregister eingetragen.
Der Fanclub wahrt parteipolitische und religiöse Neutralität. Er räumt Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein. Der Fanclub verwahrt sich gegen jede Art von Gewaltausübung, rassistische, neonazistische oder sonstige diskriminierende Äußerungen sowohl in als auch außerhalb der Fußballstadien.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede lebende Person werden. Die Vorsitzenden des Vereins müssen aber volljährig sein. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand.
Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt. Es wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24,- Euro pro Jahr. Azubis, Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitssuchende über 18 Jahren zahlen 12,- Euro pro Jahr, Mitglieder unter 18 Jahren 6,- Euro pro Jahr. Ein einmal gezahlter Mitgliedsbeitrag kann auch im Falle des Ausscheidens während eines Vereinsjahres nicht zurückverlangt werden.
Satzung „The Firm Bielefeld“