................................................................................................
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
Made By The Firm Bielefeld.| Haftungsausschluss  Impressum
The Firm Bielefeld
Startseite.
Wir über uns.
Forum.
Satzung.
Mitglied werden.
Kontakt.
Gästebuch.
Arminia-News.
Bilder.
Startseite

Offizieller Fanclub des DSC Arminia Bielefeld

§ 5 Vorstand

A.) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem

Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. und 2. Vorsitzenden

b) dem Kassenwart

c.) dem Presse- und Medienwart

d.) der Frauenbeauftragten

e.) dem Zeugwart

B.) Sämtliche Vorstandmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.

C.) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.

 

§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

A.) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Der Vorstand wird vertreten durch den 1. und/oder 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

B.) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Die Ladung der Vereinsmitglieder erfolgt durch Mitteilung von Ort und Zeitpunkt der

Mitgliederversammlung auf der Homepage des Vereins, durch Einladung per Mail und/oder durch Verteilung von Handzetteln auf Block 2 der Alm an den vorletzten Heimspieltagen vor der Mitgliederversammlung.

Darüber hinaus kann der Vorstand einzelne oder alle Vereinsmitglieder auch auf andere Weise benachrichtigen oder laden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in einem Zeitraum von 6 Monaten stattfindet, in den folgenden 3 Monaten eine außerordentliche Mitglieder-versammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

HIER GEHT’S WEITER

Satzung „The Firm Bielefeld“ - Teil 2